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Begriffe der privaten Krankenversicherung in der Kurzerklärung:

Beitragsrückerstattung:

Die Beitragsrückerstattung belohnt den Kunden in der privaten Krankenversicherung dafür, wenn er gesund geblieben ist. Das ist meistens ein gewisser Teil der Beiträge aus den Tarifen, die an der Beitragsrückerstattung teilnehmen. Je höher der Beitrag, umso mehr Beitragsrückerstattung gibt es. Sie kann bei manchen Versicherern auch ein fester Betrag sein. Bei Angestellten gehört sie dem Angestellten allein. Der Arbeitgeber hat nichts davon.

Sterbetafel:

In der Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung spielt neben der Schadenswahrscheinlichkeit, Deckung interner Kosten, Bildung von Rückstellungen u.Ä. auch die Sterbetafel eine Rolle. In der PKV werden Altersrückstellungen gebildet, die helfen sollen, den Beitrag bei steigendem Alter vergleichsweise stabil zu halten. Diese Mittel sollen ja auch bis zum Schluß reichen.

Daher spielt die durchschnittliche Lebenserwartung von privat Versicherten eine Rolle. Diese ist in der Sterbetafel dargestellt. Die privaten Krankenversicherungen müssen alle mit möglichst aktuellen Sterbetafeln arbeiten. Sie werden immer wieder der tatsächlichen Entwicklung angepaßt.

Gesetzliche Altersrückstellung

Die (zusätzliche) gesetzliche Altersrückstellung ist seit dem 1.1.2000 in der privaten Krankenversicherung zu bilden. Es sind 10 % aus dem ambulanten Tarif, dem stationären Tarif (Krankenhaus-Tarif), und dem Zahntarif. Bei Angestellten muß dies der Arbeitgeber ebenfalls zu 50 % finanzieren. Mit den entsprechenden Rückstellungen sollen Beitragserhöhungen ab Alter 65 und darüber verhindert werden. Je früher man beitritt, umso höher sind die Rückstellungen, und umso sicherer kann dieses Ziel erreicht werden. Wer schon vor 2000 in der PKV war, konnte diese gesetzliche Altersrückstellung auch abwählen. Von da an jedoch ist es Pflicht für alle dauerhaften Tarife (für Kinder, Studenten, Beamtenanwärter nicht erforderlich).

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld tritt in der privaten Krankenversicherung an die Stelle der Lohnfortzahlung, wenn diese endet. So ist das für Angestellte. Es ersetzt das Einkommen bei Krankheit, oder Unfallfolgen. Bei den meisten Angestellten leistet es also nach 6 Wochen. Selbständige können ebenfalls Krankentagegeld abschließen. Es ersetzt direkt das Nettoeinkommen, was jedoch nicht unbedingt in voller Höhe abgedeckt wird. Wann es einsetzen soll, entscheidet die gewählte Karenzzeit des Tarifs.

Hausarztprinzip:

Immer häufiger werden Tarife mit dem Hausarztprinzip an geboten, auch Primärarztprinzip genannt. Dies sind günstige Tarife, wo der Versicherer jedoch will, daß man als Erstes zum Hausarzt geht, ehe man zu Fachärzten geht. Hält man das nicht ein, gibt es Kürzung um 20 oder 25 % von der entsprechenden Rechnung. Dies gilt oft auch für die Verordnungen, wie Medikamente, Massagen, Krankengymnastik etc.- Mitunter ist es auch nötig, den Hausarzt namentlich zu benennen - man kann bei diesen Versicherern auch den Hausarzt also nicht ohne Weiteres wechseln. Offener Hilfsmittelkatalog:

Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert. Dadurch würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt werden. Das gibt eine größere Sicherheit. Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß "technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann auch schlechter kalkulierbar sind.

Künstler und PKV

Auch Künstler und künstlerische Berufe (wie Graphiker, Journalisten etc.) kommen für die PKV in Frage, wenn sie freiberuflich tätig sind. Allerdings gibt es ja die Künstlersozialversicherung, in welche Personen solcher Berufe aufgenommen werden können. Die Anspruchsvoraussetzungen werden geprüft. In der KSV gibt es gewissermaßen "Arbeitgeberanteile" zur Krankenversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und den anderen Sozialversicherungen, sodaß der Versicherte selbst nur den halben Beitrag zahlt. Das ist für Personen mit kleinem Einkommen sehr attraktiv, sodaß sie normalerweise danach sehen, daß sie dort aufgenommen werden. Im Regelfall bedeutet das dann auch, daß man in der GKV versichert sein muß. Es gibt aber Befreiungsmöglichkeiten bei höherem Einkommen.

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